Kalle GmbH
Rheingaustraße 190-196
65203 Wiesbaden
T 0049 (0) 611 / 962 - 07
F 0049 (0) 611 / 962 – 9373
info@kallegroup.com
Erstellt von | Corporate Affairs |
Kontakt | Head of Compliance Dr. Michael Schmalholz |
Zweck | Diese Richtlinie definiert geschäftsethische Mindeststandards, die von Geschäftspartnern der Gruppe einzuhalten sind. |
Inkrafttreten | 1. Februar 2021 |
Revision | Corporate Affairs |
Bekanntmachung | Kalle Intranet und unter www.kallegroup.com |
Laufzeit | unbefristet |
Anwendungsbereich | Kalle Group weltweit |
Die Kalle GmbH und alle von ihr direkt oder indirekt kontrollierten Unternehmen, einschließlich der operativen US-Unternehmen (zusammen die "Gruppe" oder "Kalle"), bekennen sich zu strengen ethischen Verhaltensstandards und zur Einhaltung der Gesetze. Der Zweck dieses Verhaltenskodex (im Folgenden: der "Kodex") besteht darin, dieses Bekenntnis zu unterstreichen und Mindeststandards festzulegen, deren Einhaltung wir von allen unseren Kunden, Lieferanten, Auftragnehmern, Distributoren, Handelsvertretern und sonstigen Geschäftspartnern der Gruppe (nachfolgend „Geschäftspartner“) zwingend erwarten als Voraussetzung einer Geschäftsbeziehung.
Der Kodex gilt für die Geschäftspartner der Gruppe weltweit. Durch die Annahme eines Vertrags oder einer anderen Vereinbarung mit einem Unternehmen der Gruppe, die einen Verweis auf diesen Kodex enthält, oder durch die Unterzeichnung und Rücksendung einer Kopie dieses Kodex erklärt der Geschäftspartner, die Grundsätze des Kodex zu unterstützen und die darin festgelegten Regeln einzuhalten. Die Annahme dieses Kodex oder seines Inhalts ist Voraussetzung für vertragliche Vereinbarungen zwischen Kalle und seinen Geschäftspartnern.
Kalles Geschäftspartner sind verpflichtet, die geltenden Gesetze und sonstigen geltenden Bestimmungen in den Ländern, in denen sie tätig sind, zu respektieren und ihre Verpflichtungen zuverlässig zu erfüllen. Darüber hinaus wird von den Partnern erwartet, dass sie in allen Aspekten ihrer Geschäftstätigkeit Ehrlichkeit und Fairness zeigen und ihrer sozialen Verantwortung nachkommen.
Kalle behält sich das Recht vor, die Rechtschaffenheit und Integrität seiner Geschäftspartner vor Aufnahme von Geschäftsbeziehungen aber auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung zu prüfen. Beachten Sie, dass vorbehaltlich einer Deminimis-Regel alle neuen Geschäftspartner einen sog. Onboarding-Prozess von Kalle durchlaufen müssen.
Im Rahmen dieses Prozesses müssen Geschäftspartner einen Fragebogen ausfüllen, der von Kalle bereitgestellt wird. Fragen zum Onboarding-Prozess können auch an den lokalen Compliance-Beauftragten von Kalle oder an die Corporate Affairs-Abteilung von Kalle gerichtet werden. Die Kontaktdaten finden sich unter Ziffer 11 des Kodex.
Geschäftspartner dürfen keinerlei Bestechung oder Korruption mit dem Ziel eines unfairen oder unangemessenen, tatsächlichen oder nur scheinbaren Vorteils begehen. Geschäftspartnern ist es insbesondere untersagt, Mitarbeitern oder Kunden von Kalle oder sonstigen Personen, die ein berechtigtes Interesse an Kalle haben (z. B. Regierungsbeamten oder Investoren) Geschenke oder Bewirtung mit einem nicht unerheblichen Wert anzubieten. Alle angebotenen Geschenke dürfen nur von geringem Wert sein und dürfen nicht dazu bestimmt sein (oder so wahrgenommen werden können), eine Geschäftsentscheidung zu beeinflussen. Jeglicher Ausdruck von Gastfreundschaft muss mit geschäftlichen Zwecken verbunden sein, einen angemessenen Wert haben und darf nicht dazu gedacht sein (oder als solche wahrgenommen werden können), eine Geschäftsentscheidung zu beeinflussen. Während Ausschreibungen oder Vertragsverhandlungen dürfen keine Geschenke, Bewirtungen oder Ähnliches angeboten werden.
Geschäftspartner müssen ihre Mitarbeiter dazu verpflichten, Leistungen oder Geschenke, die nicht den Anforderungen dieses Abschnitts 4 entsprechen, zurückzuweisen. Das gilt auch für das bloße Versprechen solcher Leistungen.
Geschäftspartner dürfen nicht an Handlungen mitwirken, die als unfair, wettbewerbswidrig oder missbräuchlich angesehen oder interpretiert werden könnten. Jegliches Verhalten muss im Einklang mit den geltenden Gesetzen stehen, die den Wettbewerb wahren und fördern, insbesondere den geltenden Kartellgesetzen.
Vor allem dürfen Geschäftspartner keine kommerziell sensiblen Informationen mit einem ihrer Wettbewerber, einschließlich Kalle, besprechen, ohne dazu gemäß den geltenden Wettbewerbs- und Kartellgesetzen befugt zu sein.
Geschäftspartner müssen alle geltenden Gesetze zur Verhinderung von Geldwäsche oder zur Finanzierung illegaler Zwecke einhalten.
Geschäftspartner dürfen keine Geschäftsbeziehungen mit sanktionierten Parteien haben und müssen alle geltenden internationalen Handelssanktionen beachten. Geschäftspartner müssen sicherstellen, dass Waren und Materialien nicht auf zweifelhafte oder illegale Weise erworben werden. Sie ergreifen Maßnahmen zur verantwortungsvollen Beschaffung von Waren und Materialien, um so die Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften sicherzustellen.
Wir erwarten von unseren Geschäftspartnern, dass sie die Rechte ihrer Beschäftigten schützen und fördern. Wir erwarten auch, dass sie faire Arbeitgeber sind und die nationalen und internationalen Arbeitsnormen respektieren und einhalten, einschließlich der Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und der Gesetze zum Verbot von Sklaverei und Menschenhandel. Geschäftspartner müssen die Vorschriften der Vereinten Nationen über Menschenrechte und insbesondere den Schutz von Kindern einhalten. Sie dürfen keine Geschäfte mit einem Unternehmen oder einer Person tätigen, die diese Standards oder die Menschenrechte missachtet.
Geschäftspartner dürfen jegliche inakzeptable Behandlung von Mitarbeitern wie sexuelle Belästigung und sexuellen Missbrauch wie auch bereits die Androhung einer solchen Behandlung niemals tolerieren und sollen alle Formen von Diskriminierung aufgrund von Rasse, Religion, Geschlecht, sexueller Identität, Herkunft, Ideologie, politischer Meinung und Gewerkschaftsmitgliedschaft ablehnen und alle vergleichbaren Arbeitnehmer gleichbehandeln.
Geschäftspartner sind verpflichtet, bei ihrer Arbeit für Kalle alle geltenden Gesetze in Bezug auf Gesundheit, Sicherheit und Umwelt einzuhalten. Wir erwarten von ihnen, dass sie angemessene Maßnahmen ergreifen, um die Gesundheit und Sicherheit ihrer Mitarbeiter zu schützen und die Umweltauswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit so gering wie möglich zu halten.
Kalle behält sich das Recht vor, die Einhaltung der in diesem Verhaltenskodex festgelegten Grundsätze durch Geschäftspartner durch Audits ggf. vor Ort zu prüfen. Sind Vor-Ort-Audits erforderlich, wird der Geschäftspartner rechtzeitig vorab informiert, damit das Audit den Betriebsablauf nicht unnötig stört. Jede Prüfung wird im Rahmen geeigneter Geheimhaltungsvereinbarungen durchgeführt.
Jeder Geschäftspartner, der Kenntnis von rechtswidrigem oder unethischem Verhalten hat oder der Ansicht ist, dass geltendes Recht oder interne Richtlinien der Kalle Gruppe von einem seiner Mitarbeiter oder von einem Mitarbeiter von Kalle verletzt wurden, soll diesen Vorfall unverzüglich anonym oder namentlich dem lokalen Compliance-Beauftragten der betroffenen Kalle-Gesellschaft oder der Abteilung Corporate Affairs melden: Kalle Corporate Affairs, Rheingaustr. 190 – 196, 65203 Wiesbaden, Tel.: +49 (0) 611 962 - 8143 oder – 6282, E-Mail: Compliance@kallegroup.com. Beachten Sie, dass diese Kontaktdaten Änderungen unterliegen können.
Alle Berichte über Verstöße werden unverzüglich untersucht und gegebenenfalls behoben und, falls gesetzlich vorgeschrieben, unverzüglich der zuständigen Regierungsbehörde gemeldet. Von Geschäftspartnern wird erwartet, dass sie mit uns zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass Verstöße gegen den Kodex unverzüglich behoben werden. Die Gruppe wird etwaige Hinweise streng vertraulich behandeln und die Identität des Anzeigenenden - so weit im Hinblick auf die Anforderungen an eine wirksame Untersuchung und der geltenden Gesetze möglich - geheim halten.
Verstöße gegen diesen Kodex werden von der Gruppe nicht toleriert. Jeder Versuch, einen Verstoß gegen den Kodex zu verbergen, stellt ebenfalls einen Verstoß dar. Geschäftspartner, die gegen den Kodex verstoßen, haften auf Ersatz etwaigen Schadens und müssen mit der Kündigung ihres Vertrags rechnen. Die Gruppe behält sich vor, etwaige Verstöße auch den zuständigen Behörden und / oder der zuständigen Staatsanwaltschaft zu melden.
Wiesbaden, 1. Februar 2021